Nur mit einem geeigneten Gutachten eines qualifizierten und geprüften Sachverständigen können Schadenersatzansprüche zu 100% geltend gemacht werden.
Bilder eines erstellten Gutachtens können Anknüpfungspunkte für eine Rekonstruktion abgeben.
„Kein Gutachten bedeutet häufig auch keine Wertminderung!“ Auch deshalb raten wir zu einem unabhängigen Kfz-Sachverständigengutachten.
Das Gutachten dient zur Beweissicherung.
Das Gutachten wird nach allgemein herrschender Rechtssprechung erstellt.
Häufig wird dem Geschädigten später vorgehalten, er hätte den Unfall - zumindest teilweise – mit verursacht und daher könne die Reparatur nur zu einem Teil übernommen werden. Nur bei einem Sachverständigengutachten hat der Geschädigte dann die erforderlichen Beweismittel, um zu dem Schuldvorwurf Stellung nehmen zu können.
Der Gutachter stellt den kompletten Umfang des Schadens fest und dokumentiert diesen.
Nur ein Gutachter kann die Ihnen zustehende Wertminderung feststellen.
Im Sachverständigengutachten sind ebenfalls die zu erwartenden Ausfallzeiten festgehalten. Dies ist notwendig für ein Mietfahrzeug oder für die Nutzungsausfallentschädigung.
Im Gutachten werden alle relevanten Werte aufgeführt z.B. Wiederbeschaffungswert, Restwert, Reparaturdauer usw.