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Kauffrau/-mann für Büromanagement (m/w/d)

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Hauptuntersuchung

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  • HU/AU nach §29 StVZO
  • Änderungsabnahmen nach §19(3)
  • Einzelabnahmen nach §21
  • Gasprüfungen
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Unfallgutachten

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  • Schadengutachten für alle Fahrzeuge
  • Kostenvoranschlag für Kleinschäden
  • Motorschadengutachten
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Bewertungen

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  • Leasingbewertungen
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Oldtimer

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  • Oldtimerbewertungen für alle Versicherungen
  • Oldtimergutachten nach §23 (H-Kennzeichen)
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ADAC Sachverständiger

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  • ADAC-Gebrauchtwagen-Diagnose
  • Licht-, Bremsen-, und Stoßdämpfertest
  • Fehlerspeicher-Auslesen
  • Technische Beratungen
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10 Gründe
die für einen Gutachter sprechen

1

Anspruch auf Schadenersatz

Nur mit einem geeigneten Gutachten eines qualifizierten und geprüften Sachverständigen können Schadenersatzansprüche zu 100% geltend gemacht werden.

2

Rekonstruktion mittels Bilder

Bilder eines erstellten Gutachtens können Anknüpfungspunkte für eine Rekonstruktion abgeben.

3

Wertminderung

„Kein Gutachten bedeutet häufig auch keine Wertminderung!“ Auch deshalb raten wir zu einem unabhängigen Kfz-Sachverständigengutachten.

4

Beweissicherung

Das Gutachten dient zur Beweissicherung.

5

Rechtssicheres Gutachten

Das Gutachten wird nach allgemein herrschender Rechtssprechung erstellt.

6

Beweismittel

Häufig wird dem Geschädigten später vorgehalten, er hätte den Unfall - zumindest teilweise – mit verursacht und daher könne die Reparatur nur zu einem Teil übernommen werden. Nur bei einem Sachverständigengutachten hat der Geschädigte dann die erforderlichen Beweismittel, um zu dem Schuldvorwurf Stellung nehmen zu können.

7

Schadensdokumentation

Der Gutachter stellt den kompletten Umfang des Schadens fest und dokumentiert diesen.

8

Wertermittlung

Nur ein Gutachter kann die Ihnen zustehende Wertminderung feststellen.

9

Ausfallentschädigung

Im Sachverständigengutachten sind ebenfalls die zu erwartenden Ausfallzeiten festgehalten. Dies ist notwendig für ein Mietfahrzeug oder für die Nutzungsausfallentschädigung.

10

Transparenz

Im Gutachten werden alle relevanten Werte aufgeführt z.B. Wiederbeschaffungswert, Restwert, Reparaturdauer usw.

Adresse

Hochstraß Süd 13
83064 Raubling

Telefon / Fax

Telefon +49 8035 9649-0
Telefax +49 8035 964949

Mail

greilinger@fahrzeugschaeden.de

Geschäftszeiten

Montag bis Freitag:
8.00 bis 17.00 Uhr
Samstag nach Vereinbarung