Unfallgutachten

Nach einem Unfall wird ein Gutachten zum Schaden an Ihrem Kfz erstellt um die Schadenshöhe zu ermitteln.
Das Gutachten beinhaltet wichtige Faktoren wie die Reparaturkostenkalkulation, eine Einschätzung der Reparaturwürdigkeit die Reparaturdauer, die Ermittlung der Wertminderung und die Angaben zu Wiederbeschaffungs- und Restwert, welche für eine faire Regulierung nötig sind.

In einem klar unverschuldeten Schadenfall ist die Versicherung des Schädigers verpflichtet die Kosten für einen unabhängigen Gutachter zu tragen. Grundsätzlich steht im BGB:

§249 Art und Umfang des Schadensersatzes
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

Auch Verweise auf Gutachten zum Festpreis oder Aussagen wie „wir übernehmen Gutachterkosten von maximal XXX Euro“ sind unseriös und stellen einen Versuch der Einflussnahme durch den Versicherer dar.

Da die zu regulierende Versicherung die Schadensumme gering halten möchte, sollten Sie Ihren unverschuldeten Schaden von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen begutachten lassen. Nehmen Sie unsere kostenlose Beratung in Anspruch und verzichten Sie nicht auf die Vorteile eines seriösen Gutachtens, wir begleiten Sie gerne und sicher durch die Schadenabwicklung.

 

Außerdem erhalten Sie bei uns:

  • Motorschadengutachten
  • Lackgutachten
  • Reparaturbestätigungen
  • Kostenvoranschlag für Kleinschäden

 

Unsere Preise

  • Die Sachverständigenkosten für Schadengutachten orientieren sich an der Schadenhöhe. Bei Sondergutachten wird transparent nach Zeitaufwand abgerechnet.

Adresse

Hochstraß Süd 13
83064 Raubling

Telefon / Fax

Telefon +49 8035 9649-0
Telefax +49 8035 964949

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greilinger@fahrzeugschaeden.de

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